Förderrichtlinien LVR-Netzwerk Kulturlandschaft, Stand Oktober 2024 (PDF, 86 KB)
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ACHTUNG! Die Antragsstellung ist seit 2020 nur noch über das digitale Antragsverfahren möglich! Die antragsberechtigten Biologischen Stationen haben die Zugangsdaten erhalten. Bei Problemen oder Fragen wenden Sie sich bitte an christoph.boddenberg@lvr.de.
Bitte beachten Sie, dass nur Biologische Stationen im Sinne der Förderrichtlinie Biologische Stationen NRW (FöBS), die im Verbandsgebiet des LVR liegen, Antragsteller im LVR-Netzwerk Kulturlandschaft sein können.
Nachfolgend ist der Projektablauf schematisch dargestellt: